Ermittlungen und Konsequenzen

Die Bundesanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen des Verdachts auf Spionage auf. Am 5. Mai 2020 berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung, dass der Generalbundesanwalt des Bundesgerichtshofes gegen einen russischen Hacker einen internationalen Haftbefehl erlassen habe. Der Hacker soll für den russischen Militärgeheimdienst GRU arbeiten und eine entscheidende Rolle beim Bundestags-Hack gespielt haben. Das amerikanische FBI fahndet nach dem Hacker bereits seit zwei Jahren, da dieser auch für die Hackerangriffe auf die Demokratische Partei der USA und die Welt-Anti-Doping-Agentur verantwortlich sein soll. Es handelt sich beim Verdächtigen um den Russen Dmitri Badin.
Der damalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen äußerte nach Bekanntwerden des Hackerangriffs die Vermutung, ein ausländischer Nachrichtendienst stecke hinter der Attacke. Die Recherche nach Urhebern wurde auch dadurch erschwert, dass viele zur Ermittlung hilfreiche Dateien durch Löschroutinen vernichtet wurden. Laut Bundestagsverwaltung wird möglicherweise ein Neuaufbau der Technik nötig. Die Verwaltung des Bundestages verschickte am 22. Juni 2015 eine Mail an alle Abgeordneten und Mitarbeiter, in der sie auf Standards zur IT-Sicherheit hinwies.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sah hinter dem Cyberangriff einen ausländischen Nachrichtendienst. Er empfahl dem Bundestag, ein speziell abgeschirmtes Netzwerk nach dem Vorbild der Bundesregierung aufzubauen.
Die innenpolitische Sprecherin der Linken Ulla Jelpke verlangte Gegenmaßnahmen. Sie schlug vor, mehr Sicherheit durch ein Betriebssystem und Software auf Open-Source-Basis (Linux-Applikationen) zu schaffen. Zudem solle eine Verschlüsselung von E-Mails und Dateien auf allen Computern möglich sein. Dies ist bisher im Bundestag nicht gegeben.